12. Janu­ar 2018

Landrat unterstützt Antrag von CDU und FWG im Kreistag: Erhöhung der Zuschüsse für Kreisstraßen durch das Land

Der Kreis Ahr­wei­ler ist über­wie­gend länd­lich struk­tu­riert. Die Ein­woh­ner sind auf ein gutes Stra­ßen­netz ange­wie­sen. Sie müs­sen aus Dör­fern und klei­nen Städ­ten in die Kreis­stadt oder die Behör­den der Ver­bands­ge­mein­den und Städ­te, zu Ärz­ten und Fach­ärz­ten, Kran­ken­häu­sern und zu ver­schie­de­nen Unter­neh­men und Geschäf­ten. Nicht zuletzt müs­sen sie auch zu ihren Arbeits­plät­zen inner­halb oder außer­halb des Hei­mat­krei­ses. Das Stra­ßen­netz der Kreis­stra­ßen ist dabei von hoher Bedeu­tung für die Ver­kehrs­in­fra­struk­tur. Es muss erhal­ten und teil­wei­se wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Der Kreis inves­tiert des­halb seit Jah­ren in Aus­bau und Unter­hal­tung des 230 km lan­gen Kreis­stra­ßen­net­zes. Hier ist sich die kla­re Mehr­heit der Frak­tio­nen auch im Kreis­tag einig. In der dies­jäh­ri­gen Haus­halts­sit­zung des Kreis­ta­ges haben die Frak­tio­nen der FWG und der CDU einen gemein­sa­men Antrag gestellt, um zusätz­li­che För­der­mit­tel des Lan­des für die Kreis­stra­ßen zu erreichen.

Der Vor­sit­zen­de der FWG-Frak­­ti­on Jochen Sei­fert führ­te hier­zu aus: „. Auf Anre­gung des Land­kreis­ta­ges Rhein­­land-Pfalz hat das Land ab 2008 den Aus­bau von Kreis­stra­ßen im Bereich der frei­en Stre­cken, die auf­grund ihres schlech­ten Zustan­des nach den gän­gi­gen Bewer­tungs­richt­li­ni­en für die Zustands­er­fas­sung einen Gesamt­wert von min­des­tens 4,5 erreich­ten, mit einem um bis zu 10 % erhöh­ten För­der­satz zum Grund­för­der­satz (65 %) unter­stützt. Durch die Ände­rung des Bewer­tungs­sys­tems bei der aktu­el­len Zustands­er­fas­sung und ‑bewer­tung (ZEB) 2016 hat sich aber der Anteil der Stre­cken­ab­schnit­te, deren Zustand den Wert 4,5 über­steigt, erhöht. Das erschwert die Situation.

Das Land hat jedoch nach mehr­fa­cher Ver­län­ge­rung des För­der­zeit­rau­mes den För­der­zu­schlag mit Ablauf des 31.12.2014 nicht mehr fort­ge­führt. Wir for­dern, dass die Krei­se hier­bei wie­der vom Land in der glei­chen Wei­se unter­stützt wer­den.“ Karl-Heinz Sund­hei­mer, Vor­sit­zen­der der CDU-Frak­­ti­on, ergänz­te hier­zu: „Neben dem Aus­bau von Kreis­stra­ßen stel­len auch Erhal­tungs­maß­nah­men einen wei­te­ren wich­ti­gen Bestand­teil zur Sub­stanz­si­che­rung der Stra­ßen­in­fra­struk­tur dar. Die­se im Ver­hält­nis zu einem Stra­ßen­aus­bau kos­ten­güns­ti­ge­ren Maß­nah­men, wie z. B. die Fahr­bahn­sa­nie­rung durch die Erneue­rung der Deck­schicht auf der gan­zen Fahr­bahn­brei­te, wer­den vom Land jedoch nicht gefördert.

Der­ar­ti­ge Fahr­bahn­sa­nie­run­gen sind jedoch je nach Scha­dens­bild und Gesamt­zu­stand der Kreis­stra­ße (z. B. Schä­den in Form von Uneben­hei­ten und Spur­ril­len, man­geln­de Grif­fig­keit) als tech­nisch sinn­vol­le Lösung zur Scha­dens­be­he­bung geeig­net. Vor die­sem Hin­ter­grund soll­ten auch der­ar­ti­ge Instand­set­zungs­maß­nah­men durch eine För­de­rung des Lan­des unter­stützt werden.“

Die Frak­tio­nen CDU und FWG bean­trag­ten daher, dass Land­rat Dr. Pföh­ler beauf­tragt wird, über den Land­kreis­tag auf eine ent­spre­chen­de Ände­rung der Förder­bestimmungen gemäß dem Lan­des­fi­nanz­aus­gleichs­ge­setz in Ver­bin­dung mit dem Landesverkehrs­finanzierungsgesetz hin­zu­wir­ken. Der Kreis­tag hat dem Antrag ein­stim­mig zuge­stimmt. Land­rat Dr. Jür­gen Pföh­ler hat sich inzwi­schen in einem Brief an Staats­mi­nis­ter Dr. Wis­sing gewandt und sich für die Ände­rung der För­der­be­stim­mun­gen eingesetzt.