18. April 2024

Der CDU-Kreisverband Ahrweiler, Vorsitzende Petra Schneider MdL, und die CDU-Kreistagsfraktion Ahrweiler, Vorsitzender Michael Korden, äußern sich zur heutigen Verlautbarung der Staatsanwaltschaft Koblenz, keine Anklage gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Dr. Jürgen Pföhler, zu erheben:

Die Staats­an­walt­schaft Koblenz hat ent­schie­den, kei­ne Ankla­ge gegen den ehe­ma­li­gen Land­rat des Krei­ses Ahr­wei­ler, Dr. Jür­gen Pföh­ler, zu erhe­ben. Der Staats­an­walt hat die Grün­de hier­für in sei­ner Pres­se­kon­fe­renz umfas­send und sehr dif­fe­ren­ziert dar­ge­legt. Unab­hän­gig von der straf­recht­li­chen Bewer­tung sind aber die per­sön­li­chen Feh­ler und die poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung von Dr. Jür­gen Pföh­ler zu bewer­ten. Wir hat­ten als CDU den dama­li­gen Land­rat daher bereits im August 2021 dazu auf­ge­for­dert, sich von der Spit­ze des Krei­ses Ahr­wei­ler zurück­zu­zie­hen. Wir bekräf­ti­gen unse­re dama­li­ge Haltung.

Wir haben wäh­rend der letz­ten knapp drei Jah­re dar­auf gehofft, dass sich Dr. Jür­gen Pföh­ler zu die­sen Fra­gen äußert und auch sei­ne eige­ne Fehl­ein­schät­zung in den Stun­den der Flut und sein eige­nes Ver­hal­ten bzw. Unter­las­sen in die­sen Stun­den und den Tagen danach selbst­kri­tisch beleuch­tet. Aus unse­rer Sicht wäre sei­ne Ent­schul­di­gung bei allen Betrof­fe­nen der Flut erfor­der­lich. Hier­auf haben wir mehr­fach hin­ge­wie­sen und dies auch öffent­lich gefordert.

Selbst­kri­tik und das Ein­ge­ste­hen von Feh­lern wün­schen wir uns eben­so von ande­ren ver­ant­wort­li­chen Funk­ti­ons­trä­gern – sowohl aus der Poli­tik wie auch nach­ge­ord­ne­ter Lan­des­be­hör­den. Bei der Flut­ka­ta­stro­phe haben Ein­zel­per­so­nen schwer­wie­gen­de Feh­ler gemacht – letzt­lich hat aber ein gan­zes Sys­tem ver­sagt. Hier­aus gilt es die rich­ti­gen Schlüs­se zu zie­hen, damit so etwas nie wie­der pas­sie­ren kann. Das Ver­trau­en der Men­schen im Ahrtal in Ver­ant­wor­tungs­trä­ger der Poli­tik und Ver­wal­tung kann nur zurück­kom­men, wenn die­se Schrit­te voll­zo­gen sind.