11. Dezem­ber 2023

CDU-Kreisvorstand Ahrweiler diskutierte über aktuelle Lage nach der Flut von 2021 — Kritik an Verzögerung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen: Christdemokraten distanzieren sich erneut vom ehemaligen Landrat

Der CDU-Kreis­­vor­­­stand Ahr­wei­ler führ­te bei sei­ner letz­ten Sit­zung eine Aus­spra­che über die aktu­el­le Lage weit über zwei Jah­re nach der Flut im Ahrtal. Anlass hier­für war ein Exper­­ten-Gut­ach­­ten zum Kata­stro­phen­schutz an der Ahr, das durch die Staats­an­walt­schaft Koblenz vor­ge­legt wor­den war. Hin­ter­grund sind dabei vor allem Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft Koblenz gegen den ehe­ma­li­gen Land­rat des Krei­ses Ahr­wei­ler, Dr. Jür­gen Pföh­ler. Vor­aus­sicht­lich wird sich die staats­an­walt­li­che Ent­schei­dung, ob eine Ankla­ge erho­ben wird, wei­ter hin­aus­zie­hen, weil das neue Gut­ach­ten aus­zu­wer­ten ist und auch der Unter­su­chungs­aus­schuss des Land­ta­ges Rhein­­land-Pfalz erneut in die Bera­tung ein­ge­tre­ten ist. Bei der CDU im Kreis Ahr­wei­ler herrscht wie bei der Bevöl­ke­rung Unver­ständ­nis, war­um es bei die­sen Ermitt­lun­gen wei­te­re Ver­zö­ge­run­gen gibt.

Die Mit­glie­der des CDU-Kreis­­vor­­stan­­des Ahr­wei­ler bewer­te­ten jetzt noch­mals sehr kri­tisch das Ver­hal­ten des ehe­ma­li­gen Land­ra­tes wäh­rend und nach der Flut. Unab­hän­gig von der straf­recht­li­chen Bewer­tung zeig­te sich aus Sicht der CDU-Ver­­­tre­­ter, dass der dama­li­ge Land­rat sei­ner per­sön­li­chen und poli­ti­schen Ver­ant­wor­tung wäh­rend der Flut­ka­ta­stro­phe nicht gerecht gewor­den ist. Kri­tisch wird in der CDU gese­hen, dass die poli­ti­sche Füh­rung der Ein­satz­lei­tung wäh­rend der Flut­nacht offen­kun­dig nicht gege­ben war. Auch in den Tagen nach der Flut gab es kei­ner­lei sicht­ba­res Kri­sen­ma­nage­ment, so dass die Ein­satz­lei­tung dem Land über­ge­ben wurde.

Die CDU im Kreis Ahr­wei­ler erklärt dazu: „Wir haben wäh­rend der letz­ten zwei­ein­halb Jah­re dar­auf gehofft, dass sich Dr. Jür­gen Pföh­ler zu die­sen Fra­gen äußert und auch sei­ne eige­ne Fehl­ein­schät­zung am Tag der Flut und sein eige­nes Ver­hal­ten in die­sen Stun­den und den Tagen danach selbst­kri­tisch beleuch­tet. Aus unse­rer Sicht wäre sei­ne Ent­schul­di­gung bei allen Betrof­fe­nen der Flut drin­gend erfor­der­lich.“ Die CDU im Kreis Ahr­wei­ler distan­ziert sich damit erneut sehr deut­lich vom ehe­ma­li­gen Landrat.

Zum Hin­ter­grund:

Als CDU im Kreis­tag Ahr­wei­ler hat­te man bereits im August 2021 Land­rat Dr. Pföh­ler dazu auf­ge­for­dert, sich voll­stän­dig von der Spit­ze des Krei­ses Ahr­wei­ler zurückzuziehen:

Die ein­ge­lei­te­ten Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft zu den Fra­gen, wer und in wel­chem Aus­maß die Ver­ant­wor­tung für die Ein­satz­lei­tung am Kata­stro­phen­a­bend hat­te und ob dabei schuld­haft gehan­delt wur­de, wer­den in einem rechts­staat­li­chen Ver­fah­ren durch­ge­führt. Aus unse­rem Ver­ständ­nis kann man ein Amt jedoch nicht aus­üben, wenn straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen lau­fen. Der Schritt von Land­rat Dr. Jür­gen Pföh­ler, jetzt die Ver­ant­wor­tung abzu­ge­ben, war daher not­wen­dig und unaus­weich­lich. Das Ver­trau­en der Men­schen im Kreis Ahr­wei­ler war nicht mehr gege­ben, die ent­schlos­se­ne Füh­rung des Amtes in einer sol­chen Aus­nah­me­si­tua­ti­on war nicht mehr möglich.“