9. Febru­ar 2022

Bundesregierung zurückhaltend bei Unterstützung für flutgeschädigte Unternehmen — Mechthild Heil stellt Regierung Fragen nach weiterer Kompensation für Einnahmeausfälle durch anhaltende Störung des Geschäftsbetriebs

Die Bun­des­re­gie­rung zeigt sich zurück­hal­tend bei wei­te­rer Kom­pen­sa­ti­on für Ein­nah­me­aus­fäl­le von Unter­neh­men durch die anhal­ten­de Stö­rung des Geschäfts­be­triebs auf Grund der Flut­fol­gen“, fasst die ört­li­che Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Mecht­hild Heil das ernüch­tern­de Ergeb­nis aus Ber­lin zusam­men. Die CDU-Abge­­or­d­­ne­­te hat­te der Bun­des­re­gie­rung dazu schrift­li­che Fra­gen gestellt, die das Bun­­des­­wir­t­­schafts- und das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums nun beant­wor­tet haben. Mecht­hild Heil: „Die Unter­neh­men in den flut­ge­schä­dig­ten Gebie­ten kön­nen häu­fig noch auf län­ge­re Zeit nicht ihren regu­lä­ren Geschäfts­be­trieb wie­der auf­neh­men, gleich­zei­tig läuft der vor­ge­se­he­ne Zeit­raum für die Erstat­tung von Ein­nah­me­aus­fäl­len durch die Flut­hil­fe aus. Dar­über hin­aus erfolgt die Scha­dens­re­gu­lie­rung der Hil­fen durch die Lan­des­re­gie­rung sehr lang­sam, so dass vie­len Unter­neh­men ein Liqui­di­täts­eng­pass und even­tu­ell sogar die Insol­venz dro­hen. Dass dadurch die Zukunft der betrof­fe­nen Regi­on trotz Wie­der­auf­baus gefähr­det wird, scheint bei Bun­­des- und Lan­des­re­gie­rung aber noch nicht recht ange­kom­men zu sein.“

Im Ein­zel­nen hat­te Mecht­hild Heil die Bun­des­re­gie­rung nach einer mög­li­chen Ver­län­ge­rung der Kom­pen­sa­ti­on von Ein­nah­me­aus­fäl­len im Rah­men der Flut­hil­fe, sowie nach wei­te­ren Son­der­re­ge­lun­gen für die Flut­ge­bie­te bei den ursprüng­li­chen Coro­­na-Maß­­nah­­men der Über­brü­ckungs­hil­fe und beim Kurz­ar­bei­ter­geld gefragt. „Bei der Flut­hil­fe weist die Bun­des­re­gie­rung dar­auf hin, dass län­ge­re Hil­fen für Ein­nah­me­aus­fäl­le als sechs Mona­te von der euro­päi­schen Kom­mis­si­on geneh­migt wer­den müss­ten. Einen sol­chen Antrag möch­te die Bun­des­re­gie­rung in Brüs­sel nicht stel­len. Jedoch hat sie der Lan­des­re­gie­rung ange­bo­ten, auf Fach­ebe­ne an die EU-Kom­­mis­­si­on her­an­zu­tre­ten. Lei­der war­tet die Bun­des­re­gie­rung bis­her ver­geb­lich auf eine Ant­wort aus Mainz dazu“, gibt Mecht­hild Heil die Ant­wort des Staats­se­kre­tärs Sven Gie­gold (Grü­ne) aus dem  Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um auf ihre Fra­ge wieder.

Bei der Über­brü­ckungs­hil­fe, wo es bei der Über­brü­ckungs­hil­fe 3 plus noch eine Son­der­re­ge­lung für die Flut­ge­bie­te gab, habe das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um geant­wor­tet, dass bei der Über­brü­ckungs­hil­fe 4 nun kei­ne Son­der­re­ge­lung mehr vor­ge­se­hen sei. Es sei Auf­ga­be der Antrags­stel­ler, coro­nabe­ding­te Umsatz­rück­gän­ge von flut­be­ding­ten Rück­gän­gen zu unter­schei­den und es sei Auf­ga­be der Lan­des­re­gie­rung, dies zu über­prü­fen und ggf. den Antrag­stel­lern Mit­tel aus der Über­brü­ckungs­hil­fe zu bewil­li­gen. Mecht­hild Heil abschlie­ßend: „Nur beim Kurz­ar­bei­ter­geld hat das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um eine even­tu­el­le Anschluss­re­ge­lung in Aus­sicht gestellt. Aller­dings nicht spe­zi­ell für die Flut­ge­bie­te, son­dern coro­nabe­dingt deutsch­land­weit. Für vie­le unse­rer dop­pelt von Natur­ka­ta­stro­phen getrof­fe­nen Unter­neh­men ist das jedoch ein­deu­tig zu wenig, um sicher durch die Kri­se zu kommen!“