10. Sep­tem­ber 2021

Mechthild Heil MdB (CDU) sorgt über Bundesregierung für Klärung: Fluthilfe im gewerblichen Bereich bezieht sich auf Wiederbeschaffungswerte auf dem Gebrauchtmarkt

Eine gute Nach­richt aus Ber­lin für die von der Flut­ka­ta­stro­phe betrof­fe­nen Unter­neh­mer kommt jetzt über die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil. Danach wird eine Ent­schä­di­gung für „unter­ge­gan­ge­ne“ Maschi­nen und Anla­gen nach dem Wert auf dem Gebraucht­markt mit 80 Pro­zent ent­schä­digt. In den letz­ten Tagen war nach einer Äus­se­rung von Lan­des­in­nen­mi­nis­ter Roger Lew­entz (SPD) die Befürch­tung ent­stan­den, dass bei älte­ren Maschi­nen mit dem Rest­buch­wert von 1 Euro kei­ner­lei Ent­schä­di­gung flie­ßen könnte.

Mecht­hild Heil hat­te die­se Fra­ge mit dem Staats­se­kre­tär im Bundesinnen­ministerium, Dr. Helt­mut Teich­mann, bespro­chen, der direkt eine euro­pa­recht­li­che Prü­fung in sei­nem Hau­se anstieß. Bei der Aus­ge­stal­tung der Wie­der­auf­bau­hil­fen fin­det dem­nach die bei­hil­fe­recht­li­che Rege­lung aus dem Jahr 2014 – die soge­nann­te All­ge­mei­ne Grup­pen­frei­stel­lung­ver­ord­nung — Anwen­dung, die hin­sicht­lich der Scha­denser­mitt­lung auf Unter­neh­mens­sei­te auf die „Min­de­rung des Markt­werts“ ver­weist. Die­ser Begriff wird im Ver­ord­nungs­text nicht näher prä­zi­siert. Auch nach Auf­fas­sung des Bundeswirtschafts­ministeriums ist die­ser Begriff aber nicht zwin­gend mit dem bilan­zi­el­len Wert einer Maschi­ne gleich­zu­set­zen, son­dern kann sich auch auf den Wert auf dem Sekun­där­markt bezie­hen. Dies wur­de auch aktu­ell mit der EU-Kom­­mis­­si­on „rück­ge­kop­pelt“.

Mecht­hild Heil dazu: „Die Gewer­be­trei­ben­den und Win­zer im Ahrtal, die vie­le Maschi­nen ver­lo­ren haben, kön­nen erst mal durch­at­men. Für die Ermitt­lung eines Gebrauchtmarkt­preises ist die Ein­bin­dung eines Sach­ver­stän­di­gen in der Scha­denser­mitt­lung zwin­gend not­wen­dig. Für die­se Exper­ten soll­te die Ermitt­lung des Sekun­där­markt­werts in der Regel jedoch mög­lich sein. Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um steht auf der Fach­ebe­ne in engem Kon­takt mit den Zustän­di­gen in den Län­dern und wird die­se Mög­lich­keit einer wei­ten Aus­le­gung auch dort noch­mals anspre­chen, um den Unter­neh­men best­mög­li­che Unter­stüt­zung zukom­men zu lassen.“