31. Juli 2020

CDU-Landtagsabgeordnete Guido Ernst und Horst Gies mit weitere Anfrage zum Thema „Ultranet“: Umweltministerium Rheinland-Pfalz bewertet Gleichstromanlage als Neuerrichtung

In der Ant­wort auf die zwei­te Anfra­ge der Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Gui­do Ernst, Horst Gies und Ste­fa­nie Lohr (alle CDU) stimmt die Lan­des­re­gie­rung, ver­tre­ten durch Frau Minis­te­rin Ulri­ke Höf­ken den Beschwer­den der Kom­mu­nen und Bür­ger­initia­ti­ven in einem wesent­li­chen Punkt zu. Fra­ge 5 der genann­ten Abge­ord­ne­ten lau­te­te: „Sieht die Lan­des­re­gie­rung durch die ver­schie­de­nen Strom­net­ze eine Umnut­zung oder ein neu­es Pro­jekt?“ Dar­auf führt Frau Höf­ken aus: „Das Minis­te­ri­um für Umwelt, Ener­gie, Ernäh­rung und Fors­ten ver­tritt die Auf­fas­sung, dass immis­si­ons­schutz­recht­lich von einer Neu­errich­tung in Bezug auf die Gleich­strom­an­la­ge und von einer wesent­li­chen Ände­rung an der bestehen­den Nie­der­fre­quenz­an­la­ge aus­zu­ge­hen ist. Die Projektträger/Netzbetreiber qua­li­fi­zie­ren das Vor­ha­ben nicht als Anla­­gen-Neu­er­rich­­tung, son­dern als Netz­op­ti­mie­rung im vor­han­de­nen Leitungssystem.“

Und was heißt das jetzt?“, fragt Gui­do Ernst. Hat sie die­se Stel­lung­nah­me der Bun­des­netz­agen­tur mit­ge­teilt und ist in Gesprä­che mit ihr dazu ein­ge­tre­ten? Wel­che Ant­wort hat man erhal­ten? Ist man bereit, gege­be­nen­falls zu kla­gen? Eine Auf­fas­sung zu äußern reicht nicht.“ Die bei­den Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Ernst und Gies haben sich gemein­sam mit ihren Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen im Kreis­tag Ahr­wei­ler schon im Herbst 2017 mit einer Reso­lu­ti­on in die­ser Rich­tung an die Bun­des­netz­agen­tur gewandt. Die CDU im Kreis­tag hat die­se Auf­fas­sung noch ein­mal im Früh­jahr 2019 im Kreis­aus­schuss deut­lich gemacht, wo sie bean­trag­te, der Kreis sol­le die Auf­fas­sung der betrof­fe­nen Kom­mu­nen in Ergän­zung sei­ner Stel­lung­nah­me unter­stüt­zen. Dem wur­de ein­stim­mig im Kreis­aus­schuss zugestimmt.

So viel nur zur Äuße­rung des Kol­le­gen Chris­toph Schmidt von der SPD“, sagt MdL und CDU-Kreis­­vor­­­si­t­­zen­­der Horst Gies, „es geht jetzt nicht um die Stel­lung­nah­me ein­zel­ner Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter, son­dern um die Fra­ge, was das Land für die betrof­fe­nen Kom­mu­nen im Pla­nungs­ab­schnitt E zu tun gedenkt. CDU-Frak­­ti­ons­­vor­­­si­t­­zen­­der im Kreis­tag Karl-Heinz Sund­hei­mer ergänzt: „Ich habe die Stel­lung­nah­me des Lan­des im Inter­net recher­chiert. Auf den Sei­ten der Lan­des­re­gie­rung ist nur eine Stel­lung­nah­me von 2018 ein­zu­se­hen, in der aus­schließ­lich auf den Pla­nungs­ab­schnitt D ein­ge­gan­gen wird. Auch mei­ne Nach­fra­ge in der Kreis­ver­wal­tung ergab, dass eine Stel­lung­nah­me des Lan­des zu den Pro­ble­men in Abschnitt E nicht bekannt ist.“

Ent­täuscht zei­gen sich die Abge­ord­ne­ten auch durch die Ant­wort auf ihre Fra­ge 6, war­um man das öffent­li­che Ver­fah­ren trotz Coro­na nicht ver­län­gert habe. In der Ant­wort des Minis­te­ri­ums heißt es näm­lich hier­zu nur: „Das Gesetz zu Sicher­stel­lung ord­nungs­ge­mä­ßer Pla­­nungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren wäh­rend der Covid-19-Pan­­de­­mie – Plan­si­cher­stel­lungs­ge­setz – ist zum 29.05.2020 in Kraft getre­ten. Der Bun­des­ge­setz­ge­ber ermög­licht damit die rechts­si­che­re Durch­füh­rung von Pla­nungs­ver­fah­ren unter Berück­sich­ti­gung der Rah­men­be­din­gun­gen der Pan­de­mie.“ Außer­dem ver­weist man auf die in den Vor­be­mer­kun­gen erwähn­ten Zuständigkeiten.