7. Mai 2020

Landtagsabgeordnete Horst Gies und Guido Ernst enttäuscht über Beschluss des Landtags zu Straßenausbaugebühren

Die Land­tags­frak­tio­nen der SPD, FDP und der Grü­nen haben mit ihrer knap­pen Mehr­heit den Antrag der CDU auf Abschaf­fung der Stra­ßen­aus­bau­ge­büh­ren für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger abge­lehnt und statt­des­sen wie­der­keh­ren­de Stra­ßen­aus­bau­ge­büh­ren fest­ge­schrie­ben. Die CDU Abge­ord­ne­ten sehen hier­in ein Fest­hal­ten, ja zum Teil sogar eine Ver­schär­fung der Ungerechtigkeit.

Hier­zu führt z.B. Horst Gies (MdL) aus: „Aus Sicht der CDU, aber auch der kom­mu­nal­po­li­ti­schen Ver­ei­ni­gung ver­la­gern sich die Kos­ten nur auf mehr Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und schaf­fen recht­li­che Unsi­cher­hei­ten. Nach Mei­nung des Bun­des der Steu­er­zah­ler neh­men sie ins­ge­samt sogar für die Bei­trags­zah­ler (Grund­stücks­ei­gen­tü­mer) zu, da sich der Gemein­de­an­teil eher ver­rin­gert als erhöht. Das wird zu wei­te­ren Rechts­strei­tig­kei­ten und Belas­tun­gen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger füh­ren. Dabei schrei­ben immer weni­ger Bun­des­län­der den Kom­mu­nen ihre Erhe­bung ver­pflich­tend vor. Dies ist die Rich­tung für die Zukunft. Die CDU bleibt des­halb bei ihrer For­de­rung nach einer voll­stän­di­gen Abschaf­fung der Straßenausbaubeiträge.“

Sein Kol­le­ge im Land­tag Gui­do Ernst sieht dies genau­so: „Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge sind unso­zi­al. Das ist auch die Auf­fas­sung des Steu­er­zah­ler­bun­des. SPD, Grü­ne und die Land­tags­frak­ti­on der FDP, nicht ihre Par­tei­mit­glie­der (sie­he Par­tei­tag) sehen das offen­sicht­lich anders und zei­gen ein selt­sa­mes Ver­ständ­nis von Gerech­tig­keit. Die Bei­trags­be­las­tung besteht so unver­än­dert fort, sie wird nur anders ver­teilt. Den Vor­stel­lun­gen der Lan­des­re­gie­rung gemäß muss zukünf­tig jeder zah­len, ob er vom Aus­bau pro­fi­tiert oder nicht. Auch die­je­ni­gen, die an qua­li­fi­zier­ten Stra­ßen (Kreis‑, Lan­­des- oder Bun­des­stra­ßen) woh­nen wer­den nun her­an­ge­zo­gen. Stra­ßen­bau­bei­trä­ge gehö­ren der Ver­gan­gen­heit an. Das wird zu erheb­li­chem Unmut füh­ren. Immer mehr Bun­des­län­der schaf­fen die­se Gebüh­ren für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ab. Das wol­len wir in Rhein­­land-Pfalz auch.“

Die bei­den Wahl­kreis­ab­ge­ord­ne­ten des Krei­ses Ahr­wei­ler erklä­ren außer­dem, dass der kom­mu­nal­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU-Frak­­ti­on Gor­don Schnie­der in sei­ner Rede im Land­tag auch auf den Ein­griff in die kom­mu­na­le Selbst­ver­wal­tung durch die­se Geset­zes­än­de­rung hin­ge­wie­sen habe. Von der bis­her schon bestehen­den Mög­lich­keit hät­ten auf frei­wil­li­ger Basis bis­her nur 40% der Kom­mu­nen Gebrauch gemacht. Er habe auch die ein­schrän­ken­de Bestim­mung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts in die­sem Bereich auf­ge­zeigt und auf die lau­fen­de Recht­spre­chung des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Rhein­­land-Pfalz hin­ge­wie­sen. Die CDU sieht also gro­ße Rechts­un­si­cher­heit bei der jetzt erfolg­ten Festschreibung.