9. April 2020

CDU-Landtagsabgeordnete begrüßen Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterbrechung der Infektionskette

Das  “Coro­­na-Kabi­­nett“ der Bun­des­re­gie­rung hat wei­te­re Maß­nah­men zur Unter­bre­chung der Infek­ti­ons­ket­te im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr emp­foh­len. “Die Maß­nah­men die­nen dazu, die Gefahr neu­er Infek­ti­ons­ket­ten durch Rück­keh­rer aus dem Aus­land zu mini­mie­ren und nicht erfor­der­li­che Ein­rei­sen zu ver­mei­den. Die Beschrän­kun­gen gel­ten ana­log zu den Beschrän­kun­gen von Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten und Rei­sen im Inland“, tei­len die Wahl­kreis­ab­ge­ord­ne­ten des Ahr­krei­ses im rhein­­land-pfäl­­zi­­schen Land­tag Horst Gies und Gui­do Ernst, bei­de CDU, mit.

Wie das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um erklärt, sind seit dem 16. März Ein­rei­sen nach Deutsch­land nur noch bei trif­ti­gem Ein­rei­se­grund und in weni­gen Aus­nah­me­fäl­len mög­lich. Zu den Aus­nah­me­tat­be­stän­den gilt der Beschluss des Euro­päi­schen Rates vom 17. März. Die Rück­rei­se von EU-Bür­­gern, Bür­gern eines Schen­­gen-asso­­zi­ier­­ten Staa­tes oder lang­jäh­rig in Deutsch­land wohn­haf­ten Per­so­nen sowie deren Fami­li­en an ihren Wohn­ort bleibt dem­nach wei­ter­hin mög­lich. Wei­te­re Aus­nah­men gel­ten z.B. für medi­zi­ni­sches Per­so­nal, Pend­ler, Diplo­ma­ten und wei­te­re Per­so­nen­grup­pen, die not­wen­di­ge und unauf­schieb­ba­re Rei­sen unter­neh­men. Rei­sen­de ohne trif­ti­gen Rei­se­grund dür­fen nach Deutsch­land nicht einreisen.

Für Rei­sen­de, die nach einem mehr­tä­gi­gen Auf­ent­halt im Aus­land nach Deutsch­land ein­rei­sen, soll künf­tig eine zwei­wö­chi­ge ver­bind­li­che Qua­ran­tä­ne ange­ord­net wer­den. Hier­zu wer­den der­zeit zwi­schen Bund und Län­dern ein­heit­li­che Kri­te­ri­en abge­stimmt. Eine ent­spre­chen­de Anord­nung auf der Grund­la­ge von § 28 und § 31 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz wäre durch die Län­der zu erlas­sen. Aus­nah­men sind für täg­li­che Pend­ler, drin­gen­de und kurz­zei­ti­ge beruf­lich ver­an­lass­te Rei­sen (z. B. Geschäfts­rei­sen­de, Ser­vice­tech­ni­ker), für Per­so­nen, die beruf­lich bedingt grenz­über­schrei­tend Per­so­nen, Waren und Güter trans­por­tie­ren sowie für Rei­sen­de im Tran­sit auf dem Weg in das Land ihres stän­di­gen Auf­ent­halts vorgesehen.

Die Bun­des­po­li­zei über­wacht im Rah­men der Grenz­kon­trol­len und im Rah­men inten­si­vier­ter Kon­­­troll- und Fahn­dungs­maß­nah­men die Ein­hal­tung der Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen und stimmt sich mit den Part­ner­be­hör­den im In- und Aus­land eng ab.