17. März 2017

Hochwasserschutz hat Priorität — CDU begrüßt Renaturierung an der Mittelahr: Bessere Vorsorge treffen vor dem nächsten Ahr-Hochwasser

Die CDU-Kreis­­tags­­frak­­ti­on begrüßt nach den Wor­ten ihres Vor­sit­zen­den Karl-Heinz Sund­hei­mer eine Initia­ti­ve von Land­rat und Kreis­ver­wal­tung zu Rena­tu­rie­rungs­maß­nah­men an der Mit­tel­ahr. Ziel ist ins­be­son­de­re auch den Hoch­was­ser­schutz zu ver­bes­sern. Dazu sol­len in den Auen­be­rei­chen am Fluss­ufer wie­der Reten­ti­ons­flä­chen ent­ste­hen, in denen sich die Ahr unge­hin­dert aus­brei­ten kann. Die CDU hat sich jetzt vor Ort in Der­n­au über das Pro­jekt infor­miert. Damit die Pla­nun­gen noch in die­sem Jahr erfol­gen kön­nen, soll der Kreis- und Umwelt­aus­schuss bereits in der kom­men­den Woche den Auf­trag dazu ertei­len. Sund­hei­mer unter­streicht: „Wir wer­den dem Pla­nungs­auf­trag zustim­men. Der Kreis­tag hat hier­für bereits mit den Stim­men der CDU-Kreis­­tags­­frak­­ti­on im Haus­halt 40.000 Euro bereitgestellt.“

Anlass sind nach den Wor­ten von Sund­hei­mer das Ahr­hoch­was­ser im Juni und die Gewäs­ser­schau im Novem­ber 2016. Bei der Gewäs­ser­schau wur­de unter ande­rem fest­ge­stellt, dass meh­re­re Auen­be­rei­che in den ver­gan­ge­nen Jah­ren und Jahr­zehn­ten durch natür­li­che Pro­zes­se zuge­schwemmt wur­den, bei­spiels­wei­se durch Kies­ab­la­ge­run­gen. Dadurch ging der Auen­cha­rak­ter mit sei­nen öko­lo­gi­schen und was­ser­wirt­schaft­li­chen Funk­tio­nen ver­lo­ren. Auch mit Blick auf einen akti­ven Hoch­was­ser­schutz sol­len die Reten­ti­ons­räu­me für den Fluss ver­grö­ßert und dadurch Hoch­was­ser­spit­zen abge­mil­dert wer­den. Zur­zeit ange­dacht sind Flä­chen in Liers (Orts­ge­mein­de Hön­nin­gen), Kreuz­berg, Alten­burg (bei­de Orts­ge­mein­de Alte­n­ahr) und Dernau.

Das Land Rhein­­land-Pfalz hat eine För­de­rung durch die „Akti­on blau plus“ in Aus­sicht gestellt. Die Feder­füh­rung liegt bei der Kreis­ver­wal­tung. Das Land leis­tet fach­li­che Unter­stüt­zung durch die Struk­­tur- und Geneh­mi­gungs­di­rek­ti­on Nord (SGD) in Koblenz.  Sobald es ers­te Pla­nun­gen gibt, wer­den die betref­fen­den Orts­ge­mein­den, die bereits jetzt über mög­li­che Maß­nah­men infor­miert sind, for­mal in das Ver­fah­ren ein­ge­bun­den. Kos­ten ent­ste­hen den Orts­ge­mein­den nicht. Der wei­te­re Zeit­plan: Um eine lang­fris­ti­ge und nach­hal­ti­ge Wir­kung zu erzie­len, sind detail­lier­te Pla­nun­gen erfor­der­lich. Daher ist die bau­li­che Umset­zung erst 2018 mög­lich. Außer­dem gibt es aus natur­schutz­fach­li­chen Grün­den nur bestimm­te Zeit­fens­ter im Jahr, in denen Arbei­ten an der Ahr durch­ge­führt wer­den dürfen.