31. März 2015

Landtagsabgeordnete Horst Gies und Guido Ernst: Durchschaubares Manöver kann Unrecht nicht gutmachen — Landesregierung übernimmt Abschluss im öffentlichen Dienst für Beamte

Den Beam­ten des Lan­des ist über Jah­re hin­weg Unrecht gesche­hen. Die Über­nah­me des Abschlus­ses im öffent­li­chen Dienst für die Beam­ten kann die­ses Unrecht nicht gut machen’, so Horst Gies, MdL.

Die Decke­lung der Beam­ten­be­sol­dung auf fünf Mal ein Pro­zent sei ver­fas­sungs­wid­rig gewe­sen. Das bevor­ste­hen­de Urteil des Ver­fas­sungs­ge­richts am 5. Mai sei der eigent­li­che Grund für den heu­te bekannt gege­be­nen Schritt. ‘Da kam der Tarif­ab­schluss im öffent­li­chen Dienst gera­de recht’, so Gui­do Ernst, MdL.

Von den Beam­ten habe Rot-Grün ein ver­fas­sungs­wid­ri­ges Son­der­op­fer abver­langt, das die jetzt ange­kün­dig­te Rege­lung nicht annä­hernd wie­der gut­ma­chen kön­ne. Die CDU, so Ernst, habe im Land­tag Rhein­­land-Pfalz immer wie­der auf die­sen Miss­stand hin­ge­wie­sen. Rot-Grün habe alle Anträ­ge, die auf eine Been­di­gung des Son­der­op­fers für die Beam­ten abziel­ten, abge­lehnt. ‘Nach wie vor behan­delt Rot-Grün das eige­ne Per­so­nal schlecht. Ket­ten­ver­trä­ge bei den Leh­rern, Über­stun­den­ber­ge bei der Poli­zei. Wer nur auf Drän­gen sei­ner Ver­ant­wor­tung als Dienst­herr nach­kommt, wird sei­ner Auf­ga­be nicht gerecht’, so Gies

Es sei sehr erstaun­lich, so Gies und Ernst abschlie­ßend, dass ein Monat vor dem Ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teil die Beam­ten­be­zü­ge ein ers­tes Mal und im kom­men­den Jahr, zwei Wochen vor der Land­tags­wahl, ein zwei­tes Mal ange­ho­ben werden.