9. Sep­tem­ber 2014

CDU-Landtagsabgeordnete Guido Ernst und Horst Gies: Lewentz fehlt Sensibilität im Umgang mit seinen Beamtinnen und Beamten — Rot-Grün will Übergangsgeld für Feuerwehrleute streichen

Feu­er­wehr­leu­te set­zen sich in ihrem Berufs­le­ben vie­len Gefah­ren aus und ver­die­nen des­halb unse­re beson­de­re Wert­schät­zung’, erklä­ren die CDU-Lan­d­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­ten Gui­do Ernst und Horst Gies. Die Plä­ne des Innen­mi­nis­te­ri­ums, zukünf­tig das in § 63 Lan­des­be­am­ten­ver­sor­gungs­ge­setz gere­gel­te Über­gangs­geld für Beam­tin­nen und Beam­te mit beson­de­ren Alters­gren­zen zu strei­chen, zeu­ge von wenig Sen­si­bi­li­tät der Lan­des­re­gie­rung im Umgang mit sei­nen Beam­tin­nen und Beamten.

‘Weil Feu­er­wehr­leu­te wäh­rend ihres Arbeits­le­bens beson­de­ren Gefah­ren und Belas­tun­gen aus­ge­setzt sind, liegt die Alters­gren­ze für den Ein­tritt in den Ruhe­stand bei 60 Jah­ren. Wegen die­ses frü­hen Ren­ten­ein­tritts bekom­men sie vom Land ein Über­gangs­geld. Die­se Rege­lung will Minis­ter Lew­entz nun ersatz­los strei­chen. Feu­er­wehr­leu­te sind aber wäh­rend ihres Berufs­le­bens hohen phy­si­schen und psy­chi­schen Belas­tun­gen aus­ge­setzt. Des­halb ist die frü­he Alters­gren­ze nicht nur für die Feu­er­wehr­leu­te not­wen­dig und gerecht­fer­tigt, sie dient auch dem effek­ti­ven Schutz der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Gegen­über sei­nen Beam­tin­nen und Beam­ten hat die Lan­des­re­gie­rung eine Für­sor­ge­pflicht. Die Ansicht des Innen­mi­nis­te­ri­ums, dass Beam­tin­nen und Beam­te, die – wie die Feu­er­wehr­leu­te – frü­her in den Ruhe­stand tre­ten, kei­nen Anspruch auf einen Aus­gleich haben, zeugt aber mehr von einer küh­len Distan­ziert­heit gegen­über den Feu­er­wehr­leu­ten als von einer Aner­ken­nung der beson­de­ren Arbeit für die Gesell­schaft. Die­sen finan­zi­el­len Aus­gleich haben sich die Feu­er­wehr­be­am­tin­nen und ‑beam­ten wäh­rend ihres gefahr­vol­len Berufs­le­bens mehr als ver­dient’, erklä­ren Gies und Ernst.