2. Mai 2014

Deckelung der Beamtengehälter — CDU-Landtagsabgeordnete Gies und Ernst: Landesregierung bekommt kalte Füße

Zur Ankün­di­gung der Minis­ter­prä­si­den­tin, die von Rot/Grün im Land­tag beschlos­se­ne ver­fas­sungs­wid­ri­ge Decke­lung der Beam­ten­ge­häl­ter mög­li­cher­wei­se zurück­zu­neh­men, erklä­ren die CDU-Lan­d­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­ten Gui­do Ernst und Horst Gies: 

‘Offen­sicht­lich bekommt die Minis­ter­prä­si­den­tin nach den vie­len gericht­li­chen Ent­schei­dun­gen der jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit, die die Poli­tik der Lan­des­re­gie­rung kor­ri­giert haben, kal­te Füße. Zu Recht, denn bereits im Janu­ar 2014 hat das Ver­wal­tungs­ge­richts Koblenz die Posi­ti­on der CDU-Lan­d­­tags­­frak­­ti­on bestä­tigt, dass die Beschrän­kung der Besol­dungs­an­pas­sung für Beam­te auf jähr­lich ein Pro­zent für fünf Jah­re mit dem Grund­ge­setz und der Lan­des­ver­fas­sung nicht ver­ein­bar ist. Anstatt sehen­den Auges in die nächs­te Plei­te beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zu lau­fen, soll­te die Lan­des­re­gie­rung nun umge­hend die Anpas­sung der Beam­ten­be­sol­dung für 2014 neu bestim­men. Das scheib­chen­wei­se zurück­ru­dern ist durch­sich­tig. Es ist bestimmt Zufall, dass die Minis­ter­prä­si­den­tin die­se Ankün­di­gung gera­de ein­mal vier Wochen vor der Kom­mu­nal­wahl macht. Und es hat sicher­lich auch gar nichts mit der Land­tags­wahl im Jahr 2016 zu tun, dass eine mög­li­che Ände­rung ein Jahr davor grei­fen würde.’