23. Okto­ber 2013

ACDJ Regionalarbeitskreis im Ahrtal gegründet — Vortrag zum Thema ‘Der Rechtsstaat als Garant und Grenze der Religionsfreiheit’

Auf Ein­la­dung des neu gegrün­de­ten regio­na­len Arbeits­krei­ses Christ­lich Demo­kra­ti­scher Juris­ten (ACDJ) in Bad Neu­en­ahr-Ahr­­wei­­ler hielt Dr. Ralf Eschel­bach, Rich­ter am Bun­des­ge­richts­hof, einen Vor­trag zum The­ma ‘Der Rechts­staat als Garant und Gren­ze der Religionsfreiheit’. 

‘Das Span­nungs­feld von Reli­gi­ons­frei­heit und ihren recht­li­chen Gren­zen for­dert immer wie­der zu schwie­ri­gen, häu­fig kon­tro­ver­sen Abwä­gungs­ent­schei­dun­gen her­aus, die auch den gesell­schaft­li­chen Wan­del wider­spie­geln’, beton­te der Regio­nal­spre­cher des ACDJ Bad Neu­en­ahr-Ahr­­wei­­ler, Dr. Tor­ben But­che­reit, bei sei­ner Begrüßung. 

Die­se Pro­ble­ma­tik griff Dr. Eschel­bach auf und stell­te zu Beginn sei­nes Refe­rats zunächst dar, in wel­chen Fall­kon­stel­la­tio­nen mit Aus­lands­be­zug nach dem Inter­na­tio­na­len Pri­vat­recht die Scha­ria auch von deut­schen Gerich­ten ange­wen­det wird. Hier­bei hät­ten die ver­schie­de­nen Gerich­te aber regel­mä­ßig sehr inten­siv zu prü­fen, ob die jeweils ein­schlä­gi­ge Vor­schrift der Scha­ria mit den Grund­wer­ten der deut­schen Rechts­ord­nung, ins­be­son­de­re den Grund­rech­ten, im Ein­klang ste­he. Nur auf die­se Wei­se kön­ne ver­hin­dert wer­den, dass in Deutsch­land Urtei­le gespro­chen wer­den müss­ten, die etwa mit der Gleich­be­rech­ti­gung von Män­nern und Frau­en nicht zu ver­ein­ba­ren wären.

Kri­tisch äußer­te sich Dr. Eschel­bach zum erst kürz­lich been­de­ten Gesetz­ge­bungs­pro­zess, mit dem die Poli­tik auf ein Urteil des Land­ge­richts Köln reagier­te, das die nicht medi­zi­nisch indi­zier­te Beschnei­dung von Jun­gen als straf­ba­re Kör­per­ver­let­zung qua­li­fi­ziert hat­te. Eine Beschnei­dung ohne Betäu­bung sei nach medi­zi­ni­schen Erkennt­nis­sen selbst für Kleinst­kin­der eine Gewalt­er­fah­rung, deren psy­chi­sche Wir­kung zwar nicht vor­schnell über­trie­ben, jedoch auch nicht baga­tel­li­siert wer­den dür­fe. Dr. Eschel­bach bezwei­fel­te, ob sich die betrof­fe­nen Eltern des­sen immer hin­rei­chend deut­lich bewusst sei­en. Die neue Geset­zes­la­ge sei aber sehr unüber­sicht­lich, so dass auch der­je­ni­ge, der eine Beschnei­dung nicht fach­ge­recht durch­füh­re, in der Regel kei­ne Bestra­fung fürch­ten müsse.

‘Dr. Eschel­bach ist es in her­vor­ra­gen­der Wei­se gelun­gen, das viel­schich­ti­ge The­ma dar­zu­stel­len und dabei Fehl­vor­stel­lun­gen vor­zu­beu­gen’, so Dr. But­che­reit abschlie­ßend. ‘Es freut mich, dass der ACDJ in sei­ner Auf­takt­ver­an­stal­tung bei einem ver­meint­lich sehr fach­spe­zi­fi­schen The­ma einen so hoch­ka­rä­ti­gen Refe­ren­ten und so vie­le Bür­ger — auch ohne juris­ti­schen Hin­ter­grund — anspre­chen konnte.’