15. Juli 2013

MIT Kreisverband Ahrweiler lehnt Pläne des EU-Parlaments ab — Keine verpflichtende Frauenquote für Mittelstand:

Die Mit­­tel­­stands- und Wirt­schafts­ver­ei­ni­gung der CDU Kreis­ver­band Ahr­wei­ler (MIT) wen­det sich ent­schie­den gegen die Plä­ne des Euro­pa­par­la­ments, Mit­tel­ständ­lern künf­tig eine ver­pflich­ten­de Frau­en­quo­te vor­zu­schrei­ben. ‘Die MIT Kreis­ver­band Ahr­wei­ler for­dert die Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten auf, die geplan­te Aus­wei­tung der Frau­en­quo­te auf den Mit­tel­stand abzu­leh­nen’, sagt Elmar Lersch, Vor­sit­zen­der der Mit­­tel­­stands- und Wirt­schafts­ver­ei­ni­gung der CDU Kreis­ver­band Ahrweiler. 

‘Die jüngs­te Initia­ti­ve des EU-Par­la­­ments zur Frau­en­quo­te ist ein ein­drucks­vol­les Bei­spiel für den Brüs­se­ler Diri­gis­mus. Statt den Mit­tel­stand zu ent­las­ten und von büro­kra­ti­schen Hemm­nis­sen zu befrei­en, regiert Brüs­sel immer stär­ker in die Ange­le­gen­hei­ten der Unter­neh­men hin­ein und sorgt für neue Belas­tun­gen. Ange­sichts immer neu­er Vor­schrif­ten ist es nicht ver­wun­der­lich, dass Brüs­sel von den Men­schen als Ursa­che für über­bor­den­de Büro­kra­tie wahr­ge­nom­men wird’, sagt Lersch. 

Eine gesetz­lich ver­bind­li­che Frau­en­quo­te grei­fe mas­siv in die Ver­trags­frei­heit sowie das Eigen­tums­recht der Unter­neh­men ein. Unter­neh­me­ri­sche Per­so­nal­po­li­tik gehört aus Sicht der MIT Kreis Ahr­wei­ler nicht zu den Auf­ga­ben der Poli­tik, son­dern ist wesent­li­cher Bestand­teil der Unter­neh­mer­frei­heit. Zudem wür­de eine ver­pflich­ten­de Quo­te bestehen­de struk­tu­rel­le Dif­fe­ren­zen miss­ach­ten: ‘Je nach Bran­che und Grö­ße gibt es deut­li­che Unter­schie­de in den Unter­neh­mens­kul­tu­ren. Die unter­schied­li­chen Bran­chen mit ihrer jewei­li­gen Per­so­nal­struk­tur dür­fen nicht über einen Kamm gescho­ren wer­den’, appel­liert Lersch. 

Die MIT Kreis Ahr­wei­ler unter­stützt grund­sätz­lich die For­de­rung nach mehr Teil­ha­be von Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen, lehnt aber gesetz­li­che Vor­ga­ben ent­schie­den ab. ‘Ver­ant­wor­tung darf nicht durch Geset­ze erzwun­gen wer­den. In ers­ter Linie muss die Qua­li­fi­ka­ti­on ent­schei­den. Eine fes­te Quo­te hat mit der Qua­li­fi­ka­ti­on und dem Leis­tungs­prin­zip nichts zu tun’, sagt Lersch. Statt Quo­ten vor­zu­ge­ben sei es die Pflicht der Poli­tik, zusam­men mit den Unter­neh­men die not­wen­di­gen Rah­men­be­din­gun­gen zu schaf­fen, dass mehr Frau­en Füh­rungs­auf­ga­ben in der Wirt­schaft über­neh­men. ‘Es müs­sen bei­spiels­wei­se ver­stärkt Maß­nah­men zur bes­se­ren Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie ergrif­fen wer­den. Dies wäre ein wesent­lich wirk­sa­me­rer Bei­trag im Inter­es­se der beruf­li­chen Auf­stiegs­chan­cen von Frau­en’, unter­streicht Lersch. 

Hin­ter­grund: Das Euro­pa­par­la­ment plant, die vor­ge­se­he­ne EU-wei­­te Frau­en­quo­te für Unter­neh­men auch auf mit­tel­stän­di­sche Betrie­be aus­zu­wei­ten. Dies geht aus einem Bericht her­vor, der im Rechts- und dem Frau­en­rech­te­aus­schuss des EU-Par­la­­ments vor­ge­stellt wur­de. Die­ser sieht eine Ver­schär­fung der ent­spre­chen­den Plä­ne von EU-Jus­­ti­z­­kom­­mis­­sa­rin Vivia­ne Reding vor, die klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men expli­zit von einer Frau­en­quo­ten­re­ge­lung aus­ge­nom­men hatte.