26. August 2012

Zuschussrente: Mehr Leistungsgerechtigkeit für ältere Mütter! — Frauen Union Kreis Ahrweiler

Die stär­ke­re Aner­ken­nung von Fami­li­en­leis­tun­gen in der Ren­te ist rich­tig. Mit Blick auf die älte­ren Müt­ter ist der vor­ge­leg­te Gesetz­ent­wurf jedoch ent­täu­schend. Wir wol­len jetzt die Gerech­tig­keits­lü­cke schlie­ßen und die Lebens­leis­tung auch der älte­ren Müt­ter hono­rie­ren’, erklärt der Kreis­vor­stand der CDU Frau­en Uni­on Ahrweiler.

Die Frau­en Uni­on for­dert daher in die­sem Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren eine Anrech­nung von wei­te­ren zwei Ent­gelt­punk­ten für künf­ti­ge Rent­ne­rin­nen für Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten für vor 1992 gebo­re­ne Kinder.

Der­zeit wer­den jun­gen Müt­tern drei Ent­gelt­punk­te pro Kind in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ange­rech­net. Älte­re Müt­ter mit vor 1992 gebo­re­nen Kin­dern bekom­men nur einen Ent­gelt­punkt. Kin­der­er­zie­hung ist neben Erwerbs­ar­beit eine Vor­aus­set­zung unse­rer umla­ge­fi­nan­zier­ten Ren­ten­ver­si­che­rung. Die CDU hat sich wie­der­holt für eine bes­se­re Aner­ken­nung der Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten für vor 1992 gebo­re­ne Kin­der aus­ge­spro­chen, so Gabrie­le Her­­mann-Lersch, stell­ver­tre­ten­de Kreis­vor­sit­zen­de FU.

Älte­re Müt­ter waren in gerin­ge­rem Umfang erwerbs­tä­tig als heu­te. Ihnen fehl­ten die Rah­men­be­din­gun­gen für die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie. Als ihre Kin­der klein waren, gab es kei­nen Rechts­an­spruch auf einen Kin­der­gar­ten­platz, kein Eltern­geld, kei­ne drei­jäh­ri­ge Erzie­hungs­zeit mit Rück­kehr­garan­tie, kei­ne Hort­be­treu­ung und kei­ne Ganz­tags­schu­len. In die­ser Situa­ti­on ent­schie­den sich vie­le Müt­ter für eine län­ge­re beruf­li­che Unter­bre­chungs­zeit zur Erzie­hung ihrer Kin­der. Zudem gibt es in die­ser Alters­grup­pe eine zuneh­men­de Zahl von Allein­er­zie­hen­den und Geschie­de­nen und sie sind bereits von der Absen­kung des Ren­ten­ni­veaus betrof­fen, betont auch die CDU-Frau Chris­tel Ripoll. 

‘Mit ihrer Ent­schei­dung für Kin­der haben die­se älte­ren Müt­ter einen wesent­li­chen Bei­trag für unse­re umla­ge­fi­nan­zier­te Ren­ten­ver­si­che­rung geleis­tet. Lebens­leis­tung bedeu­tet nicht nur Erwerbs­ar­beit, son­dern auch Erzie­hung der Kin­der. Die­se Leis­tung muss end­lich stär­ker aner­kannt wer­den. Die aktu­el­le Ren­ten­re­form muss Ver­bes­se­run­gen für älte­re Müt­ter brin­gen. Nur so lässt sich Alters­ar­mut erfolg­reich ver­hin­dern, so die Kreis­vor­sit­zen­de Ingrid Näkel-Surges.