9. Mai 2012

Rentengerechtigkeit für Mütter! — Muttertag 13. Mai 2012

Lebens­leis­tung bedeu­tet nicht nur Erwerbs­ar­beit, son­dern auch Erzie­hung der Kin­der. ‘Die Ent­gelt­lü­cke von 23 Pro­zent zwi­schen den Ein­kom­men von Frau­en und Män­nern setzt sich als Ren­ten­lü­cke für Frau­en fort. Nicht nur bei der Alters­si­che­rung von Frau­en besteht gro­ßer Nach­hol­be­darf. Der­zeit liegt der Gen­der Pen­si­on Gap in Deutsch­land bei 59,6 Pro­zent. Das heißt, in Deutsch­land bezie­hen Frau­en im Durch­schnitt um 59,6 Pro­zent gerin­ge­re eige­ne Alters­ein­kom­men als Män­ner. Die Grün­de dafür lie­gen in den weib­li­chen Ren­ten­bio­gra­fien’, erklärt Ingrid Näkel-Sur­­ges, Kreis-Vor­­­si­t­­zen­­de der Frau­en Uni­on Ahr­wei­ler anläss­lich des Muttertages.

Älte­re Müt­ter waren in gerin­ge­rem Umfang erwerbs­tä­tig als heu­te. Ihnen fehl­ten die Rah­men­be­din­gun­gen für die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie. Als ihre Kin­der klein waren, gab es kei­nen Rechts­an­spruch auf einen Kin­der­gar­ten­platz, kein Eltern­geld, kei­ne drei­jäh­ri­ge Erzie­hungs­zeit mit Rück­kehr­garan­tie, kei­ne Hort­be­treu­ung und kei­ne Ganz­tags­schu­len. In die­ser Situa­ti­on ent­schie­den sich vie­le Müt­ter für eine län­ge­re beruf­li­che Unter­bre­chungs­zeit zur Erzie­hung ihrer Kinder.

‘Mit ihrer Ent­schei­dung für Kin­der haben die­se älte­ren Müt­ter einen wesent­li­chen Bei­trag für unse­re umla­ge­fi­nan­zier­te Ren­ten­ver­si­che­rung geleis­tet. Lebens­leis­tung bedeu­tet nicht nur Erwerbs­ar­beit, son­dern auch Erzie­hung der Kin­der. Müt­ter ver­die­nen nicht nur am Mut­ter­tag Aner­ken­nung für die­se Leis­tung. Sie haben auch Gerech­tig­keit in der Ren­te ver­dient’, betont auch Gabrie­le Her­­mann-Lersch von der KreisFrauen-Union.
‘Die Frau­en Uni­on der CDU for­dert daher die Anrech­nung von wei­te­ren zwei Ent­gelt­punk­ten für künf­ti­ge Rent­ne­rin­nen bzw. Rent­ner für Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten für vor 1992 gebo­re­ne Kin­der’, so Ingrid Näkel-Surges.