101. Internationaler Frauentag — Rentengerechtigkeit für Frauen
Die Kreis Frauenunion unterstützt die Forderung der Bundes-Frauen Union der CDU , dass drei Jahren Kindererziehungszeiten in der Rente für alle künftigen Rentnerinnen anerkannt werden! Derzeit wird für vor 1992 geborene Kinder nur ein Entgeltpunkt in der Rente angerechnet.
101 Jahre Internationaler Frauentag – und das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ist immer noch nicht verwirklicht. Die Entgeltlücke von 23 Prozent zwischen den Einkommen von Frauen und Männern setzt sich als Rentenlücke für Frauen fort. Derzeit liegt der Gender Pension Gap in Deutschland bei 59,6 Prozent. Das heißt, in Deutschland beziehen Frauen im Durchschnitt um 59,6 Prozent geringere eigene Alterseinkommen als Männer. ‘Die Gründe dafür liegen in den weiblichen Rentenbiografien’, so die stellvertretende Vorsitzende Gabriele Hermann-Lersch.
Ältere Mütter waren in geringerem Umfang erwerbstätig als heute. Ihnen fehlten die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Als ihre Kinder klein waren, gab es keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, kein Elterngeld, keine dreijährige Erziehungszeit mit Rückkehrgarantie, keine Hortbetreuung und keine Ganztagsschulen. In dieser Situation entschieden sich viele Mütter für eine längere berufliche Unterbrechungszeit zur Erziehung ihrer Kinder. Lebensleistung bedeutet aber nicht nur Erwerbsarbeit sondern auch Erziehung der Kinder, erläutere die Kreisvorsitzende der Frauen Union Ingrid Näkel-Surges.