7. März 2012

101. Internationaler Frauentag — Rentengerechtigkeit für Frauen

Die Kreis Frau­en­uni­on unter­stützt die For­de­rung der Bun­­des-Frau­en Uni­on der CDU , dass drei Jah­ren Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten in der Ren­te für alle künf­ti­gen Rent­ne­rin­nen aner­kannt wer­den! Der­zeit wird für vor 1992 gebo­re­ne Kin­der nur ein Ent­gelt­punkt in der Ren­te angerechnet.

101 Jah­re Inter­na­tio­na­ler Frau­en­tag – und das Ziel der gleich­be­rech­tig­ten Teil­ha­be von Frau­en und Män­nern in der Gesell­schaft und auf dem Arbeits­markt ist immer noch nicht ver­wirk­licht. Die Ent­gelt­lü­cke von 23 Pro­zent zwi­schen den Ein­kom­men von Frau­en und Män­nern setzt sich als Ren­ten­lü­cke für Frau­en fort. Der­zeit liegt der Gen­der Pen­si­on Gap in Deutsch­land bei 59,6 Pro­zent. Das heißt, in Deutsch­land bezie­hen Frau­en im Durch­schnitt um 59,6 Pro­zent gerin­ge­re eige­ne Alters­ein­kom­men als Män­ner. ‘Die Grün­de dafür lie­gen in den weib­li­chen Ren­ten­bio­gra­fien’, so die stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de Gabrie­le Hermann-Lersch.

Älte­re Müt­ter waren in gerin­ge­rem Umfang erwerbs­tä­tig als heu­te. Ihnen fehl­ten die Rah­men­be­din­gun­gen für die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie. Als ihre Kin­der klein waren, gab es kei­nen Rechts­an­spruch auf einen Kin­der­gar­ten­platz, kein Eltern­geld, kei­ne drei­jäh­ri­ge Erzie­hungs­zeit mit Rück­kehr­garan­tie, kei­ne Hort­be­treu­ung und kei­ne Ganz­tags­schu­len. In die­ser Situa­ti­on ent­schie­den sich vie­le Müt­ter für eine län­ge­re beruf­li­che Unter­bre­chungs­zeit zur Erzie­hung ihrer Kin­der. Lebens­leis­tung bedeu­tet aber nicht nur Erwerbs­ar­beit son­dern auch Erzie­hung der Kin­der, erläu­te­re die Kreis­vor­sit­zen­de der Frau­en Uni­on Ingrid Näkel-Surges.