12. Dezem­ber 2010

Organspende schenkt Leben — Junge Union schafft Aufmerksamkeit

Auf die Wich­tig­keit einer Organ­spen­de mach­te jüngst der Kreis­vor­stand der Jun­gen Uni­on aufmerksam.

‘Mit dem Organ­spen­de­aus­weis kann jeder von uns einem Mit­men­schen Leben schen­ken’, kom­men­tier­te JU-Kreis­­vor­­­si­t­­zen­­der Micha­el Schwarz die Akti­on sei­nes Ver­ban­des, ‘des­halb ist es für uns so wich­tig, dass wir für die­se ein­fa­che und unkom­pli­zier­te Art zu hel­fen wer­ben und Auf­merk­sam­keit schaffen.’ 

Der Organ­spen­de­aus­weis, den der spen­de­be­rei­te Bür­ger bei sich trägt, schafft Klar­heit. Wenn er nicht vor­liegt, müs­sen im Fall eines Unfalls oder einer plötz­li­chen schwe­ren Erkran­kung ansons­ten die Ange­hö­ri­gen ent­schei­den; der Betrof­fe­ne hät­te dann kei­ne Mög­lich­keit mehr, sein Per­sön­lich­keits­recht wahr­zu­neh­men. Zudem ent­las­tet der Aus­weis die Ange­hö­ri­gen in einer bedrü­cken­den Situa­ti­on von einer schwer­wie­gen­den Ent­schei­dung. Im seit 1997 geän­der­ten Organ­spen­de­aus­weis kann man das Ein­ver­ständ­nis zur Organ­spen­de ent­we­der gene­rell ertei­len, oder man kann es auf bestimm­te Orga­ne oder Gewe­be ein­schrän­ken oder einer Organ­spen­de wider­spre­chen. In der Zei­le ‘Anmerkungen/Besondere Hin­wei­se’ kann man eine Per­son benen­nen, die im Todes­fall benach­rich­tigt wer­den soll.

Das Aus­fül­len die­ser Erklä­rung ist ein völ­lig unbü­ro­kra­ti­scher Akt, der kaum Mühe erfor­dert. Es ist auch mög­lich, sei­ne Erklä­rung ein­fach nur auf einem Bogen Papier form­los fest­zu­hal­ten. Eine tes­ta­men­ta­ri­sche Erklä­rung wäre jedoch nutz­los, da ein Tes­ta­ment zu einem Zeit­punkt eröff­net wird, an dem es für eine Organ­ent­nah­me zu spät ist. Dabei muss nie­mand fürch­ten, sich ein für alle­mal fest­zu­le­gen. Wer sei­ne Ein­stel­lung zur Organ­spen­de ändert, muss ledig­lich die alte Erklä­rung ver­nich­ten. Auf einem neu­en Aus­weis kann man sei­ne geän­der­te Ein­stel­lung fest­hal­ten. Außer­dem ist es sinn­voll, die Ange­hö­ri­gen oder eine ande­re Ver­trau­ens­per­son über den geän­der­ten Ent­schluss zu informieren.

Der Organ­spen­de­aus­weis kann auf der fol­gen­den Sei­te her­un­ter­ge­la­den wer­den: www.organspende-info.de. Alter­na­tiv besteht auch die Mög­lich­keit, ihn unter der e‑mail-Adres­­se order@bzga.de oder der Ruf­num­mer 0221–89920 bei der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung in Köln zu bestellen.