10. Mai 2010

Gleichstellung per Lohnsteuerkarte jetzt! — CDU Frauen-Union Kreis Ahrweiler

Gerech­tig­keit für Fami­li­en ist ein zen­tra­les Anlie­gen der Frau­en Uni­on Ahr­wei­ler. Gerech­te Ent­loh­nung und geeig­ne­te Rah­men­be­din­gun­gen für die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf gehö­ren selbst­ver­ständ­lich dazu. Der Mut­ter­tag ist in beson­de­rer Wei­se geeig­net, in den Blick zu rücken, dass der aus­ge­zahl­te Net­to­lohn von Frau­en immer noch zu häu­fig nicht den tat­säch­lich von ihnen erwirt­schaf­te­ten Anteil am Fami­li­en­ein­kom­men ent­spricht. Dies ist dann der Fall, wenn Ehe­män­ner in der Lohn­steu­er­klas­se III und die Ehe­frau­en in der Lohn­steu­er­klas­se V ver­an­lagt sind. Das muss nicht sein!

‘Steu­ern fair tei­len! Ehe­paa­re kön­nen seit dem 1. Janu­ar 2010 beim Ehe­gat­ten­split­ting das so genann­te Fak­tor­ver­fah­ren nut­zen. Bei der Wahl der Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on IV/IV mit Fak­tor errech­net das Finanz­amt einen Fak­tor, der die steu­er­min­dern­de Wir­kung des Split­ting­ver­fah­rens beim Lohn­steu­er­ab­zug berück­sich­tigt. Der Vor­teil des Ehe­gat­ten­split­tings wird so bei jeder Gehalts­ab­rech­nung und somit auch die Lohn­steu­er­be­las­tung fair und gleich­be­rech­tigt zwi­schen den Ehe­part­nern ver­teilt’, dar­auf weist Ingrid Näkel-Surges,Vorsitzende der Frau­en Uni­on Kreis Ahr­wei­ler anläss­lich des Mut­ter­ta­ges hin. 

‘Frau­en haben nach wie vor häu­fig ein gerin­ge­res Ein­kom­men als ihre Män­ner. Zumeist küm­mern sie sich im stär­ke­ren Umfang um die Erzie­hung der Kin­der und sind daher teil­zeit­be­schäf­tigt. 94 Pro­zent der Steu­er­pflich­ti­gen mit Lohn­steu­er­klas­se V sind Frau­en. Sie leis­ten damit monat­lich ver­gleichs­wei­se hohe Lohn­steu­er­vor­aus­zah­lun­gen. Dabei ver­ges­sen vie­le Frau­en, dass bei­spiels­wei­se die Höhe von Lohn­er­satz­leis­tun­gen wie des Eltern‑, Mut­­ter­­schafts- oder Arbeits­lo­sen­gel­des sich am Net­to­lohn ori­en­tiert’, so die Damen des FU Kreis­vor­stan­des weiter. 

‘Die Frau­en Uni­on der CDU hat schon vor Jah­ren die Abschaf­fung der Lohn­steu­er­klas­se V gefor­dert. Mit der Ein­füh­rung des Fak­tor­ver­fah­rens ist ein wei­te­rer wich­ti­ger Schritt für die tat­säch­li­che Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern erreicht. Mit die­ser Rege­lung wird die Moti­va­ti­on von Frau­en gestärkt nach der Erzie­hungs­pha­se in den Beruf zurück­zu­keh­ren’, betont der Vor­stand der Frau­en-Uni­on Ahrweiler.