17. Febru­ar 2010

Google Street Fahrzeuge bald auch im Kreis Ahrweiler unterwegs — Widerspruch ist möglich

Der­zeit wer­den in wei­ten Tei­len Deutsch­lands und nach Anga­ben von Goog­le (unter www.maps.google.de/help/maps/streetview) jetzt im Früh­jahr auch im Kreis Ahr­wei­ler Stra­ßen­an­sich­ten für den Inter­net­dienst ‘Goog­le Street­view’ mit Kame­ra­fahr­zeu­gen aufgenommen.Darauf weist die stell­ver­tre­ten­de CDU Kreis­vor­sit­zen­de Ingrid Näkel-Sur­­ges hin. Anschlie­ßend will ‘Goog­le Street­view’ die detail­lier­ten Bil­der mit Häu­sern und Stra­ßen­ab­schnit­ten im Inter­net ver­öf­fent­li­chen. Die Ein­sät­ze fin­den statt, um Stra­ßen­pan­ora­men auf­zu­neh­men, die es dem Inter­net­nut­zer erlau­ben, bei einem vir­tu­el­len Spa­zier­gang einen Stra­ßen­zug aus der Per­spek­ti­ve eines Fuß­gän­gers zu betrach­ten. Hier­zu muss lt. Anga­ben von Goog­le in Goog­le Maps ledig­lich die Funk­ti­on Street View mit­tels der Schalt­flä­che ‘Stra­ßen­an­sicht’ akti­viert wer­den. Das Unter­neh­men unter­streicht die Nütz­lich­keit die­ser Funk­ti­on, da eine Viel­zahl prak­ti­scher Anwen­dun­gen mög­lich ist, zum Bei­spiel ‚dass man sich den genau­en Ort eines wich­ti­gen Ter­mins im Vor­feld anse­hen und das nächs­te Cafe aus­fin­dig machen oder ganz ein­fach sei­ne Rou­ten­pla­nung opti­mie­ren kann. 

‘Dabei ist ‘Goog­le Street­view’ für Inter­­net-Nut­­zer nur auf den ers­ten Blick ein kos­ten­lo­ser Ser­vice. Denn letzt­lich zah­len alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dafür: mit einem Ver­lust der Pri­vat­sphä­re, der durch das mil­lio­nen­fa­che Abbil­den von Häu­sern und Gär­ten ent­steht’, so Ilse Aigner CSU, Bun­des­mi­nis­te­rin für Ver­brau­cher­schutz. Wich­tigs­te Erkennt­nis ist, dass trotz rein zufäl­li­ger Bild­auf­nah­men und dem Ein­satz von moderns­ter Tech­no­lo­gie nicht aus­zu­schlie­ßen ist, dass mit­tels Zusatz­wis­sen (Klei­dung, Haar­far­be, Gesichts­form) Per­so­nen, ggf. in kom­pro­mit­tie­ren­den Situa­tio­nen, auf­ge­nom­men wer­den. Eben­so kann es dazu kom­men, dass das Erschei­nungs­bild des eige­nen Grund­stücks, was man eigent­lich nicht der Öffent­lich­keit preis­ge­ben woll­te, plötz­lich einer welt­wei­ten Öffent­lich­keit gezeigt wird. Denn auch sach­li­che Ver­hält­nis­se einer bestimm­ba­ren Per­son, wie z.B. Anga­ben über das Eigen­tum oder die Wohn­ver­hält­nis­se; der äuße­ren Gestal­tung von Haus, Woh­nung und Gar­ten mit Rück­schluss­mög­lich­kei­ten auf Aus­stat­tung, finan­zi­el­le Ver­hält­nis­se, sozia­les Niveau und städ­te­bau­li­che Ein­bin­dung, Infra­struk­tur, wirt­schaft­li­chen Wert, Zugäng­lich­keit und vie­les mehr erhal­ten kann, stel­len per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten dar. 

Bei den Auf­nah­men ist die Kame­ra in 2,50 Meter Höhe ange­bracht, so dass auch über Hecken und Zäu­ne foto­gra­fiert wer­den kann. Bür­gern, die sich dadurch in ihrer Pri­vat­sphä­re ver­letzt sehen, weil auch per­sön­li­che Daten wie Auto­kenn­zei­chen und Gesich­ter zu erken­nen sein kön­nen, emp­fiehlt Näkel-Sur­­ges Wider­spruch ein­zu­le­gen. Der­zeit kann das Bild­ma­te­ri­al deut­scher Städ­te im Inter­net noch nicht abge­ru­fen werden.

Die Staats­se­kre­tä­rin im Bun­des­ver­brau­cher­mi­nis­te­ri­um Julia Klöck­ner infor­miert ‚dass Goog­le mitt­ler­wei­le das Unkennt­lich­ma­chen von Gesich­tern und Kraft­fahr­zeug­kenn­zei­chen durch eine so genann­te ‘Ver­pi­xelung’ zuge­sagt hat sowie die Mög­lich­keit, schon vor oder auch erst nach der Ver­öf­fent­li­chung zu wider­spre­chen und bei Wider­sprü­chen auch die Roh­da­ten zu löschen. 

Das Bun­des­ver­brau­cher­mi­nis­te­ri­um stellt unter www.bmelv.de ein Mus­ter­schrei­ben dafür zur Ver­fü­gung. Betrof­fe­ne Bür­gern, die eine Ver­öf­fent­li­chung ableh­nen, sol­len vor­sorg­lich von ihrem Wider­spruchs­recht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Inter­net publi­ziert wer­den kön­nen. Bei Wider­spruch muss das Gebäu­de zusätz­lich zur Adres­se näher beschrie­ben wer­den (z.B. Far­be des Hau­ses, Bal­ko­ne, mar­kan­te Gebäu­de in der Umge­bung, sons­ti­ge Auf­fäl­lig­kei­ten), damit es auch unab­hän­gig von der genau­en Haus­num­mer iden­ti­fi­ziert wer­den kann.