9. Juli 2007

Mehr Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt — Wilhelm Josef Sebastian (CDU) betont Fortschritte des neuen Gesetzes

Mit dem Gesetz zur wei­te­ren Stär­kung des bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments hat die CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on ein grund­le­gen­des Anlie­gen christ­de­mo­kra­ti­scher Poli­tik durch­ge­setzt’, so der CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Wil­helm Josef Sebas­ti­an. ‘Wir haben für die vie­len enga­gier­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein pra­xis­na­hes Gemein­nüt­zig­keits­recht geschaf­fen. Durch die Ent­las­tung von admi­nis­tra­ti­ven Pflich­ten kön­nen ehren­amt­lich Täti­ge sich wie­der stär­ker dem eigent­li­chen Zweck ihres Enga­ge­ments wid­men. Dar­über hin­aus haben wir in den Bera­tun­gen sowohl die Erhö­hung der Übungs­lei­ter­pau­scha­le als auch eine höhe­re Auf­wands­pau­scha­le für ehren­amt­lich Täti­ge erreicht. Mit die­sen recht­li­chen Ver­bes­se­run­gen drü­cken wir unse­re gro­ße Aner­ken­nung für ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment aus’.

Das bür­ger­schaft­li­che Enga­ge­ment tra­ge ganz wesent­lich zum Zusam­men­halt unse­rer Gesell­schaft bei, so der Christ­de­mo­krat. Die Ent­las­tun­gen von büro­kra­ti­schem Auf­wand und die finan­zi­el­len Anrei­ze kom­men mehr als 23 Mil­lio­nen ehren­amt­lich täti­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zu Gute. Der Ein­nah­me­ver­zicht des Staa­tes ist kei­ne Sub­ven­ti­on, son­dern eine sinn­vol­le Inves­ti­ti­on in den Zusam­men­halt unse­rer Gesell­schaft und wird sich lang­fris­tig viel­fach auszahlen. 

Im Ein­zel­nen wur­de Fol­gen­des erreicht: Der Übungs­lei­ter­frei­be­trag wird von 1.848 Euro auf 2.100 Euro ange­ho­ben. Dies bedeu­tet, dass Übungs­lei­ter bis zu 2.100 Euro pro Jahr für ihre Tätig­keit bekom­men dür­fen, ohne dass von die­sem Betrag Steu­ern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge bezahlt wer­den müs­sen. Auf Initia­ti­ve der Uni­on wird eine völ­lig neue steu­er­freie Auf­wands­pau­scha­le für ehren­amt­lich Täti­ge ein­ge­führt. Mit einem Frei­be­trag in Höhe von 500 Euro wird pau­schal der Auf­wand, der den ehren­amt­lich täti­gen Per­so­nen durch ihren Ein­satz ent­steht, abge­gol­ten. Hier­mit leis­ten wir einen wei­te­ren Bei­trag zur Ent­las­tung aller frei­wil­lig Enga­gier­ten, der etwa zwei Mil­lio­nen Men­schen zu Gute kom­men wird.

Die Höchst­gren­zen für den Spen­den­ab­zug wer­den auf ein­heit­lich 20 Pro­zent der Ein­künf­te ange­ho­ben. Bis­her waren es, abhän­gig vom Emp­fän­ger, 5 Pro­zent oder 10 Pro­zent. Dadurch kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erheb­lich höhe­re Spen­den­be­trä­ge von der Steu­er abset­zen, als dies bis­her der Fall war. Spen­den bis 200 Euro kön­nen jetzt durch ein­fa­chen Bank­be­leg nach­ge­wie­sen werden.
Die Besteue­rungs­gren­ze für wirt­schaft­li­che Betä­ti­gun­gen gemein­nüt­zi­ger Kör­per­schaf­ten sowie die so genann­te Zweck­be­triebs­gren­ze bei sport­li­chen Ver­an­stal­tun­gen wer­den von ins­ge­samt 30.678 Euro Ein­nah­men im Jahr auf 35.000 Euro angehoben.

Mit den erreich­ten Ver­bes­se­run­gen der recht­li­chen Bedin­gun­gen für bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment haben wir für die Zukunft eine star­ke Basis für unse­re enga­gier­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger geschaf­fen, betont Wil­helm Josef Sebas­ti­an MdB abschließend.