14. Mai 2005

Berufsrückkehrerinnen beim Wiedereinstieg besser unterstützen! — CDU Kreis Frauen-Union zum Muttertag

Ein viel­fäl­ti­ges und bedarfs­ge­rech­tes Kin­der­be­treu­ungs­an­ge­bot für alle Alters­grup­pen for­dern die Kreis­tags­kan­di­da­tin­nen der CDU Frau­en-Uni­on auf ihrer Vor­stands­sit­zungs für die nächs­te Wahl­pe­ri­ode. ‘Auch wenn für Klein­kin­der sicher­lich kei­ne Voll­ver­sor­gung erfor­der­lich ist, muss das Ange­bot an Krip­pen und Kin­der­gar­ten­plät­zen und an qua­li­fi­zier­ten Tages­müt­tern das über das Vor­mit­tags­an­ge­bot hin­aus­geht, aus­ge­baut wer­den, um Frau­en, die nach der Kin­der­pha­se in den Beruf zurück­keh­ren wol­len, den Wie­der­ein­stieg zu erleich­tern’, so die Kreis­vor­sit­zen­de Ingrid Näkel-Sur­­ges. Zum Mut­ter­tag am 9. Mai wei­sen die CDU Frau­en auf die Pro­ble­me hin, mit denen Berufs­rück­keh­re­rin­nen zu kämp­fen haben. 

Rund 60 Pro­zent aller Frau­en im erwerbs­fä­hi­gen Alter mit Kin­dern sind erwerbs­tä­tig. Jähr­lich stre­ben über eine Mil­li­on Frau­en nach einer fami­li­en­be­ding­ten Unter­bre­chung zurück in den Beruf. Näkel-Sur­­ges: ‘Wir brau­chen geeig­ne­te Rah­men­be­din­gun­gen, damit der Wie­der­ein­stieg ins Erwerbs­le­ben gelingt.’ 

Der Hand­lungs­be­darf sei groß, so die CDU Frau­en, die Hartz-Refor­­men der Bun­des­re­gie­rung sei­en jeden­falls für Berufs­rück­keh­re­rin­nen nicht hilf­reich. Sie benach­tei­lig­ten Frau­en sogar. So steht zu befürch­ten, dass die Arbeits­agen­tu­ren jetzt eher Män­ner als Frau­en ver­mit­teln, da Frau­en auf­grund gerin­ger Ent­loh­nung und Teil­zeit­ar­beit weni­ger Arbeits­lo­sen­geld erhiel­ten und die Agen­tu­ren weni­ger Geld kos­te­ten. Durch die ver­stärk­te Anrech­nung von Part­ner­ein­kom­men beim Arbeits­lo­sen­geld II wür­den vie­le Frau­en bald gar kei­ne Leis­tun­gen der Arbeits­agen­tu­ren mehr erhal­ten. Auch Wei­ter­bil­dungs­gut­schei­ne gin­gen ver­mehrt an teu­re – meist männ­li­che – Arbeits­lo­se. Leis­tun­gen wie Exis­tenz­grün­dungs­zu­schüs­se oder Über­brü­ckungs­gel­der könn­ten Berufs­rück­keh­re­rin­nen als Nicht­leis­tungs­be­zie­he­rin­nen über­haupt nicht erhalten.