2. Febru­ar 2026

Antrag zur Projektierung einer Freiflächen-PV-Anlage bei Ramersbach

Die CDU-Frak­­ti­on unter­stützt den Beschluss­vor­schlag der Ver­wal­tung, die Pro­jek­tie­rung einer Pho­­to­­vol­­ta­ik-Frei­flä­chen­an­la­­ge süd­lich von Ramers­bach bis auf Wei­te­res nicht wei­ter zu verfolgen.

Wir sagen dabei deut­lich; Die CDU steht zum Aus­bau erneu­er­ba­ren Ener­gien. Die­ser Aus­bau muss jedoch geord­net, rea­lis­tisch und mit Augen­maß erfol­gen und vor allem im Ein­klang mit den ört­li­chen Gege­ben­hei­ten und den ver­füg­ba­ren Ressourcen.

Die Ver­wal­tung hat nach­voll­zieh­bar dar­ge­legt, dass der not­wen­dig bau­leit­pla­ne­ri­sche Auf­wand für die­ses Pro­jekt erheb­lich wäre. Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung, Bebau­ungs­plan, umfang­rei­che Fach­gut­ach­ten und Abstim­mun­gen mit zahl­rei­chen Behör­den ste­hen einem ver­gleichs­wei­se gerin­gen Ener­gie­er­trag und nur über­schau­ba­ren Ein­nah­men für die Stadt gegen­über. Die­ses Ver­hält­nis ist aus unse­rer Sicht der­zeit nicht ausgewogen.

Hin­zu kommt die beson­de­re Lage der Flä­chen in Vor­be­halts­ge­bie­ten für Land­wirt­schaft sowie Erho­lung und Tou­ris­mus. Gera­den in einem sen­si­blen Land­schaft­raum wie Ramers­bach ist eine sorg­fäl­ti­ge Abwä­gung erfor­der­lich. Eine unko­or­di­nier­te Ent­wick­lung wür­de weder der Akzep­tanz vor Ort noch den Inter­es­sen der Land­wirt­schaft gerecht werden.

Ein ent­schie­de­ner Punkt ist, zudem die aktu­el­le Situa­ti­on in der Stadt­ver­wal­tung. Die Kapa­zi­tät der Stadt­pla­nung sind voll­stän­dig gebun­den ins­be­son­de­re durch den Wider­auf­bau unse­rer Stadt und lau­fen­den Pla­nungs­ver­fah­ren. Für die CDU hat der Wie­der­auf­bau wei­ter­hin obers­te Prio­ri­tät. Es wäre nicht ver­ant­wort­bar, hier­für not­wen­di­ge Pro­jek­te zuguns­ten eines Vor­ha­bens zurück­zu­stel­len, des­sen Nut­zen in kei­nem ange­mes­se­nen Ver­hält­nis zum Auf­wand steht.

Die heu­ti­ge Ent­schei­dung ist aus­drück­lich kei­ne grund­sätz­li­che Absa­ge an Pho­­to­­vol­­ta­ik-Frei­flä­chen­an­la­­gen. Sie schafft viel­mehr die Mög­lich­keit, zu einem spä­te­ren Zeit­punkt, mit aus­rei­chen­den per­so­nel­len Res­sour­cen und Grund­la­gen eines gesamt städ­ti­schen Kon­zep­tes, struk­tu­riert und trans­pa­rent über geeig­ne­te Flä­chen zu ent­schei­den. Dabei kön­nen auch kom­mu­na­le Lösun­gen oder ein offe­nes Inter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fah­ren geprüft werden.